## Landgericht Hamburg ##
Da wir mitlerweile vier Gerichtsverfahren gegen Blizzard Entertainment führen, zwei davon Blizzard Entertainment gegen uns, stelle ich hier eine kleine Übersicht der Ereignisse.
Angefangen mit dem Landgericht Hamburg und der Klage gegen unsere WOW Bots. Die Klage ist seit Juli 2011 vor Gericht, und nach 2 angesetzten Verhandlungen und einigen interessanten Schriftsätzen unsererseits:
Die Klageerwiderung vom 05.01.2012
Das Gutachten zu den Einflüssen von Bots auf Ökonomie und Spielspaß in MMORPGs
Unsere Antwort an das Gericht vom 02.04.2012
.. sind gespannt auf das Urteil des LG Hamburg, welches wir zum 29.01.2013 erwarten, wenn es auch nur ansatzweise so schlecht wird, wie das Demonbuddy Urteil, werde ich mit Sicheheit mir die Zeit nehmen und es analysieren.
Dann war noch die Diablo 3 Sache, am 15.06.2012 beantragte Blizzard eine einstweilige Verfügung die verbieten sollte, dass Spielzüge in Diablo 3 automatisiert werden, gegen uns. Drei Tage später, hat das Landgericht Hamburg diese erlassen, wohlgemerkt war weder das Auktionshaus "RMAH" im Betrieb, obwohl sich Blizzard Entertainment darauf berief, dass es geschädigt werden würde, noch war Demonbuddy überhaupt angeboten worden.
Der Streitwert wurde auf 250.000 EUR gesetzt.
Am 20. Juni erließ das LG Hamburg eine Terminverfügung zum 10. Juli 2012.
Wir haben kurz vor dem Termin, ein Schreiben verfasst, welches eindeutig klar macht, dass wir gegen keine geltenden Gesetze verstoßen. Schreiben von 04.07.2012
Am 19.07.2012 kam dann die Verkündung in der eiligen Sache, wer jetzt gedacht hätte, dass das Gericht das Urteil in kürzester Zeit verkünden würde, der hätte auch gleich dadrauf gewettet, dass der Himmel grün-blau-rot ist, womöglich wäre das Ereignis schneller eingetreten.
Denn es vergingen fünf Monate und zwei Tage bis das Gericht das Urteil geschrieben hatte. Würde man jetzt meinen, das die vergangene Zeit für die Qualität des Urteils sprechen sollte, dann sollte man sich alsbald das geschwärzte Urteil ansehen.
Wer jetzt nicht lacht, dem kann ich leider nicht helfen, denn das Urteil strotzt gerade zu von Ungereimtheiten, selbst für einen Leien, dessen täglich Brot nicht die Rechtsauslegung ist.
Ich kann hierzu nur herzlich dem Landgericht Hamburg gratulieren, euer Ruf wird euch auch weiterhin erfreulich schnell vorauseilen.
Die Berufung liegt bereits dem Oberlandesgericht Hamburg vor.
## Landgericht München ##
Hier gibt es noch nicht allzuviel zu sagen, ich empfehle unbedingt unseren Schriftsatz vom 10.01.2013 durchzulesen, am besten mit einem frisch zubereiterten Kaffee und eher früh morgens, wenn die Konzentration am höchsten ist, es ist spannender als das letzte Buch das ich neulich gelesen habe.
ich freue mich auch schon riesig auf den ersten Termin am 28.05.2013 vor dem LG München I ( Uhrzeit 14:15 ## Sitzungssaal 301 ## 3. Stock ## Lenbachplatz 7 )
## Landgericht Köln ##
Wir haben Blizzard Entertainment auf Unterlassung des Anbietens des Real Money Auction House "RMAH" verklagt, da Ihnen eine E-Geld-Lizenz fehlt, Sie aber nach außen hin als Geldinstitut auftreten.
Hier gibt es noch keine Neuigkeiten, da das Verfahren erst im Dezember 2012 angestrebt wurde.